Gesamtverteidigung (G-SIG: 09001254)
Regelung der Organisation und Koordination der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen von Bund und Ländern, Vereinfachung der Zivilschutzgesetzgebung, insbesondere durch Zusammenfassung des Zivilschutzgesetzes und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, Einsatz von Wehrpflichtigen und Reservisten im Spannungs- und Verteidigungsfall beim Bundesgrenzschutz und im Bereich der Zivilverteidigung, Übertragung der Folgeverpflichtungen des Wehrpflicht- und Zivildienstrechts mit Eintritt des Verteidigungsfalls auf Zivilschutzhelfer