Gesamtverteidigung (G-SIG: 00001809)
Verbindliche Festlegung der zivilmilitärischen Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen, Einrichtung einer Zentralstelle im Bundeskanzleramt für die laufende Koordination der Maßnahmen der Gesamtverteidigung, personell und materiell bessere Ausstattung der Territorialverteidigung, Vereinfachung der Zivilschutz-Gesetzgebung durch Zusammenfassung des Zivilschutzgesetzes und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, Festlegung von Pflichten zum Schutzbau in privaten und öffentlichen Neubauten innerhalb des Schutzbaugesetzes, Vorlage eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes zur Deckung des personellen Bedarfs im Sanitätswesen für den Verteidigungsfall, Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere Aufstockung der Nahrungsmittelreserve, schrittweiser Abbau des finanziellen Mißverhältnisses zwischen den Ausgaben für die militärische Verteidigung und den Ausgaben für die zivile Verteidigung, Verbesserung der Aufklärung der Bevölkerung, Vorlage eines Berichtes der Bundesregierung über die Lage der Gesamtverteidigung in zweijährigem Turnus