Gesamtreform der Ärzteausbildung (G-SIG: 10004647)
Novellierung der Bundesärzteordnung: Aufhebung der Trennung zwischen vorklinischer und klinischer Ausbildung, Berücksichtigung der Allgemeinmedizin, häufigerer Unterricht am Krankenbett, Verstärkung der psychosozialen und sozialmedizinischen Fächeranteile, Einführung des Wahl-/Pflicht-Prinzips in die klinische Ausbildung, pro Fach nur eine Prüfungsform entsprechend den Unterrichtsinhalten