Gesamtneuanschaffungswert aller bis zum 12. Januar 2024 aus Bundeswehrbeständen an die Ukraine abgegebenen Waffensysteme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist der Gesamtneuanschaffungswert aller bis zum 12. Januar 2024 aus Bundeswehrbeständen an die Ukraine abgegebenen Waffensysteme inklusive sonstigen Materials, und in welcher Höhe sind die bei Kapitel 6002 Titel 687 03 (in der Fassung der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage [Ausschussdrucksache 20(8)5000 zu 2], Blatt 608) veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine aus Bundeswehrbeständen abgegebenen Waffensystemen inklusive sonstigen Materials, für die direkte militärische Unterstützung der Ukraine sowie für alle dort veranschlagten sonstigen Vorhaben vorgesehen (bitte jahresscharfe Aufschlüsselung der drei genannten Bereiche für 2025, 2026, 2027 sowie 2028 vornehmen)?