Geringverdienende Selbstständige und andere freiwillig Versicherte entlasten
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Absenkung der Mindestbeitragsbemessung für hauptberuflich selbstständig Tätige sowie für gering verdienende freiwillig GKV-Versicherte auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro; Erlass diesbzgl. Beitragsschulden, Anpassung der studentischen Krankenversicherungsbeiträge auf das Niveau der freiwilligen Versicherung