Gerichtsurteil zur Rücknahme von Aufnahmeerklärungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wonach Aufnahmeerklärungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufentG) nicht ohne individuelle Begründung zurückgenommen werden dürfen, und welche Konsequenzen hat das für bestehende Aufnahmeerklärungen für politisch verfolgte russische Staatsangehörige im Exil ("Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" vom 1. Februar 2026, S. 7)?