Gerichtsurteil zur EU-Rechtskonformität eines Verzichts auf Dieselfahrverbote bei Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der das neue Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach bei Stickoxidwerten unter 50 Mikrogramm/ Kubikmeter Luft, also 10 Mikrogramm oberhalb des Grenzwerts, auf die Verhängung von Fahrverboten verzichtet werden kann, wegen Verstoßes gegen das EU-Recht für nicht anwendbar erklärt (§ 47 Abs. 4a BlmSchG) hat im Hinblick auf eine EU-konforme Rechtsgrundlage für die Bundesländerländer, die flächendeckende Fahrverbote vermeiden wollen und mögliche Euro-6-Fahrverbote (aufgeschlüsselt nach Euro 6b, 6c, 6d-TEMP und 6d) (www.landesrecht-bw.de/iportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190001377&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc. norm=all)?