Gerichtsurteil zu Kontaktverboten als Maßnahmen gegen Covid-19
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Amtsgerichts Weimar (www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-kontaktverbot-verfassungswidrig-amtsgericht-100.html) über ein verfassungswidriges Kontaktverbot und mit Hinblick auf künftige Vorhaben und Verordnungen, wird die Bundesregierung zukünftig von weiteren Kontaktverboten als Maßnahmen gegen COVID-19 absehen, da derartige Maßnahmen nach Auffassung des Amtsgerichts gegen Artikel 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) verstoßen und nur durch einen Notstand zu rechtfertigen wären, bei dem das Gesundheitssystem zusammenzubrechen droht?