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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-275114

Gerichtsentscheidung zur Anspruchsberechtigung auf ALG II bei vorhandenem Vermögen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Januar 2021 (L 7 AS 5/21 B ER, www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JU RE210001859&st=null&showdoccase=1, insbesondere RN 17), in dem u. a. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und nachgeordneten Behörden verwandte Konkretisierung des Begriffs "erhebliches Vermögen" in § 67 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für unbeachtlich erklärt wird? <br /> <br /> Wie will die Bundesregierung Rechtssicherheit für Antragstellende von Grundsicherungsleistungen gewährleisten, die auf Grund der Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-undAntworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB 2/faq-zugang-sgb2.html) derzeit regelmäßig davon ausgehen, dass Vermögen bis 60.000 Euro pro Erwachsenem abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 SGB II nicht berücksichtigt wird, obwohl das Gericht den Bezug auf die WohngeldVerwaltungsvorschrift für nicht anwendbar erklärt hat?