Gerichtliche Verfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Laufen aus Sicht der Bundesregierung prinzipiell gerichtliche Verfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Aufklärung von Anklagen, die in Zusammenhang mit Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften stehen und meiner Ansicht nach aufgrund ihrer Komplexität einen signifikant hohen Aufwand mit sich bringen, Gefahr, für alle Beteiligten unangemessen lange zu dauern, weshalb im Sinne einer zeitlich angemessenen und vollständigen rechtsstaatlichen Aufklärung gesetzlicher Nachbesserungsbedarf besteht?