Gerichtliche Überprüfbarkeit so genannter Psycho-Tests
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass so genannte Psycho-Tests von Personen, die sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen (müssen), nicht weiterhin als reines Vier-Augen-Gespräch durchgeführt werden, sondern so geführt werden müssen, dass sie einwandfrei gerichtlich überprüfbar sind?