Gerichtliche Durchsetzung einer Freigabe der in Italien festgesetzten deutschen Schiffe der zivilen Seenotrettung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Freigabe der SARSchiffe Alan Kurdi (Sea-Eye), Sea Watch 3 und Sea Watch 4 (beide Sea Watch), welche wie auf Bundestagsdrucksache 19/25672 bestätigt laut Flaggenstaatsverwaltung keine gravierenden Sicherheitsmängel aufweisen und über alle erforderlichen Zeugnisse verfügen, aber dennoch von den italienischen Behörden festgesetzt werden, vor dem Internationalen Seegerichtshof durchzusetzen, und wenn nein, warum nicht?