Gerechte Haftentschädigung für alle
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur umfassendem Reform der Rechtslage für Justizopfer: Anhebung der Pauschale betr. Haftentschädigung für immaterielle Schäden von 25 Euro auf 150 Euro, ab 90 Tagen auf 200 Euro und ab 12 Monaten auf 250 Euro pro Hafttag, Aufrechnungsverbot für sonstige Entschädigungen, Beweiserleichterung für Vermögensschäden, Zuständigkeit der Justizbehörden und wahlweise veröffentlichungspflichtiges Entschuldigungsgebot, Einrichtung von Beratungsstellen; Schaffung einer Anspruchsgrundlage für Fälle rechtswidriger Freiheitsentziehung und rechtswidriger Abschiebungshaft mit erhöhten Tagessätzen;