Geplanter Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und vom Bundesverfassungsgericht geforderte Prüfung einer Überwachungsgesamtrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund weiterer, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (BVerfGE 125, 260) entstandener privater Massenspeicher, sowohl auf privater als auch öffentlicher Ebene, national als auch europaweit – ihren Gesetzesvorstoß zur Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgesehenen Prüfung einer "Überwachungsgesamtrechnung"?