Geplante Verhandlungen und Haushaltskapazitäten im Hinblick auf das Schuldenumwandlungsprogramm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verhandlungen zu Nutzungen der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 ("Deb2Health Schuldenumwandlungsprogramm") beabsichtigt die Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 abzuschließen?<br /> <br /> Wie viele Kapazitäten zur Anwendung der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 ("Deb2Health Schuldenumwandlungsprogramm") hält die Bundesregierung vor, und wie sind diese im Hinblick auf Volumen von bis zu 150 Mio. Euro ausgelegt?