Geplante Streichung des Elternprivilegs nach § 11 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es beabsichtigt, das Elternprivileg des § 11 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes, nach dem Kinder ab 6 Jahre einen ab 12 Jahre freigegebenen Film besuchen können, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden, zu streichen?