Geplante Stationierung von serbischen Armee- und Polizeieinheiten im Norden Kosovos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der von der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) explizit gestatteten serbischen Militär- und Polizeipräsenz im Kosovo, u. a. mit dem Ziel, "Verbindung mit der internationalen Zivilmission und der internationalen Sicherheitspräsenz" zu halten, die Absicht der serbischen Regierung, Armee- und Polizeieinheiten im Norden Kosovos zu dislozieren, für völkerrechtskonform (bitte ausführlich begründen), und wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung mit der Absicht der serbischen Regierung umzugehen, eine solche Stationierung vorzunehmen (www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/kosovo-polizei-verstaerkt-praesenz-im-norden-serbien-reagiert/)?