Geplante Schließung des Standorts Braunschweig der Miba AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der Miba AG, den Standort Braunschweig (BHW Plain Bearings GmbH & Co. KG) mit aktuell rund 270 Beschäftigten im kommenden Jahr zu schließen, nachdem der Zusammenschluss des Gleitlagergeschäfts der Miba AG und der Zollern GmbH & Co. KG im August 2019 nur durch eine Ministererlaubnis nach § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zustande gekommen war (www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/article231613867/Schulterschluss-der-Region-gegen-BHW-Schliessung.html), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass hier ein Verstoß gegen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis vorliegt?