Geplante Regelungen zur gruppennützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Regelungen zur gruppennützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen plant die Bundesregierung, nachdem in den letzten Wochen einerseits von verschiedenen Akteuren, wie den Kirchen und Patientenorganisationen, eine Ausweitung des Schutzniveaus bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen bei Arzneimittelstudien abgelehnt und andererseits von Dr. Karl Lauterbach (vgl. SPD ringt um Kompromiss, 14. Juni 2016), stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, weitere mögliche Änderungen zur geplanten Ausweitung von klinischen Studien vorgeschlagen wurden?