Geplante Regelungen der EU-Kommission zu Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Europäischen Kommission zu einer Vorschrift, welche zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) die Beweislast umkehren will, das heißt, den Anwendern von KI auferlegt, ihre Sorgfalt zu beweisen, und wie beurteilt die Bundesregierung solche Pläne, sofern sie Verbraucherschutzvorschriften darstellen (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-will-klagen-von-ki-opfern-erleichtern-18335724.html)?