Geplante oder laufende Verfahren zur Laufzeitverlängerung ukrainischer Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder laufende Verfahren zur Laufzeitverlängerung ukrainischer Atomkraftwerke – beispielsweise durch Informationen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9703) oder der mit der ukrainischen Atomaufsichtsbehörde zusammenarbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die in erster Linie als Sachverständigenorganisation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) tätig ist (vgl. BMUB-Pressemitteilung 250/14 vom 3. Dezember 2014), oder der deutschen Botschaft in der Ukraine –, und welche derzeitigen fiskalischen oder sonstigen Einschränkungen des ukrainischen Atomaufsichtsvollzugs sind der Bundesregierung bekannt?