Geplante Obergrenze bei den umlagefähigen Schadensersatzkosten für Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Obergrenze plant die Bundesregierung bei der Höhe der umlagefähigen Schadenersatzkosten für Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung, und welche Annahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung der Netzanbindung sowie des Strompreises mit seinen verschiedenen Komponenten legt sie bei der Kalkulation zugrunde?