Geplante Lockerung des Nachtflugverbots
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Aussage in der Antwort auf meine Frage vom 9. Juni 2010, „der Schutz der Nachtruhe sei zu berücksichtigen“, so zu verstehen, dass das Nachtflugverbot in der jetzigen Form erhalten bleibt und den Anwohnern nicht mehr Nachtflüge zugemutet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1917, Frage 70)?