Geplante Inlandseinsätze der Bundeswehr
<p>Einsatz der Bundeswehr im Inland gemäß beschlossenen und beantragten Amtshilfeersuchen auf Grundlage von Art. 35 Abs. 1 GG: Antragsteller, Zweck, Art, Umfang, Finanzierung, Zeitpunkt, Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit; Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr: Veranstaltungsart, Umfang, Aufgaben der Soldaten, Finanzierung, Ermittlung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit u. a.</p>