Geplante gesetzgeberische Maßnahmen im Mietrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen im Mietrecht angesichts der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), nach der 42,7 Prozent der privaten Vermieter im zu Grunde liegenden Jahr 2012 keinen Gewinn erzielt haben (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.488172.de/diwkompakt_2014-089.pdf, S. 12)?