Geplante Gesamtausgaben im Sondervermögen Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gesamtausgaben plant die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand in den Jahren ab 2023 im Sondervermögen Bundeswehr (bitte jeweils jahresscharfe Angaben machen) und falls die Bundesregierung die Antwort – wie in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 152 auf Bundestagsdrucksache 20/5924 – nur unter Verweis auf ein als Verschlusssache eingestuftes Dokument und zudem ohne den tagesaktuellen Planungsstand mitteilen sollte, auf welche verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe stützt sie sich dabei insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum parlamentarischen Frage- und Auskunftsrecht, wonach die Beantwortung von parlamentarischen Fragen vollständig, zutreffend und an die Öffentlichkeit gerichtet sein muss und eine entsprechende Geheimhaltungsbedürftigkeit seitens der Bundesregierung substantiiert begründet werden müsste?