Geplante Erweiterung der Atomwaffenkapazität von Großbritannien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit verstößt Großbritannien nach Auffassung der Bundesregierung mit der angekündigten Erweiterung seiner Atomwaffenkapazität, wonach die bislang bis Mitte dieses Jahrzehnts vorgesehene Begrenzung der Anzahl von Atomsprengköpfen von 180 auf bis zu 260 erhöht werden soll (dpa vom 17. März 2021), gegen die Abrüstungsverpflichtungen in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages (NVV; www.icanw.de/neuigkeiten/grossbritannien-erweitert-atomwaffenarsenal/<strong><a href="https://www.icanw.de/neuigkeiten/grossbritannien-erweitert-atomwaffenarsenal/">/</a></strong>), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Bündnis-Partner Großbritannien dafür ein, die den Vereinbarungen des NVV Medienberichten zufolge entgegenlaufende und sich nachteilig auf die globale Stabilität und die Bemühungen um eine atomwaffenfreie Welt auswirkende atomare Aufrüstung zu stoppen (dpa vom 17. März 2021), insbesondere, da die in diesem Jahr stattfindende Überprüfungskonferenz laut Bundesregierung die Chance geben könne, den Worten Taten folgenden zu lassen und entscheidende Schritte auf dem Weg zum gemeinsamen Ziel einer Welt ohne Kernwaffen zu gehen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-genf-abruestung/2443240)?