Geplante Entlastungen für Sanitätshäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Entlastungen im Rahmen des Inflationsausgleichs sind seitens der Bundesregierung für Sanitätshäuser geplant, da diese – wie mir bekannt wurde – durch ihre langfristigen Verträge mit den Krankenkassen keine inflationsbedingten Kostensteigerungen weitergeben können und somit eine hohe Gefahr für Insolvenzen bestünde?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung Maßnahmen wie z. B. während der Corona-Pandemie, insbesondere die Möglichkeit, Abrechnungen schon mit Rezeptkopien vornehmen zu können, bspw. aber auch, Rezepte für eine Erstversorgung nachreichen zu können, die Aussetzung der 28-Tage-Frist für die Hilfsmittelversorgung, eine Aufhebung der Rezeptpflicht für Folgeverordnungen oder andere Optionen, um Sanitätshäuser in der Wirtschaftskrise zu entlasten, und wenn nein, warum nicht?