Geplante Anpassung der Berechnungsgrundlage der Budgetintensivität gemäß § 5 Absatz 3 Artikel 115-Gesetz auf nationaler oder europäischer Ebene, insbesondere für die Berechnung der Konjunkturkomponente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen der Budgetsensitivität nach § 5 Absatz 3 Artikel 115G in Deutschland oder auf europäischer Ebene geplant, und wenn nein, warum nicht bzw. welche Werte für die Budgetsensitivität liegen dann der Berechnung der Konjunkturkomponente in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraums zugrunde (für die einzelnen Jahre jeweils getrennt nach gesamtstaatlicher und aufgeteilter Budgetsensitivität nach Bund/Länder/Sozialversicherung sowie Teilelastizitäten der zugrunde liegenden konjunkturabhängigen Steuern, Sozialbeiträge und Arbeitsmarktausgaben in den einzelnen Jahren)?