Geplante Änderungen des Kinderzuschlags
<span>Ausweitung des Berechtigtenkreises durch Wegfall der Einkommensgrenzen, Abschaffung der Regelung des Nichtunterschreitens des Existenzminimums im Sinne des SGB II als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des Kinderzuschlags, Sinn der Schaffung einer Wahlmöglichkeit zwischen Sozialgeld und Kinderzuschlag auch bei Unterdeckung des Bedarfs, Ausgabenwirkung und Verteilung der Kostentragung, Staffelung des Kinderzuschlags analog der Kindergeldregelsätze im SGB II, weitere Maßnahmen der Regierung zur Existenzsicherung von Kindern armer Eltern</span>