Geplante Änderung von § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Bundesregierung, wie vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Freitag, dem 19. Oktober 2018, anlässlich eines Treffens mit Ryanair-Mitarbeitern in Frankfurt am Main angekündigt, eine Änderung des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) plant, die noch in diesem Jahr die gesetzgeberischen Instanzen durchlaufen soll, um eine Neuregelung zum 1. Januar 2019 zu ermöglichen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Oktober 2018: "Heil plant Lex Ryanair"), und plant die Bundesregierung dazu, wie vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ebenfalls angekündigt, lediglich die Streichung eines Satzes oder eines Absatzes, um das fliegende Personal anderen Beschäftigten gleichzustellen (Handelsblatt vom 19. Oktober 2018: "Heil stärkt Ryanair-Beschäftigte – Bildung von Betriebsräten soll vereinfacht werden"), oder soll in § 117 BetrVG folgender Satz ergänzt werden: "Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn keine Vertretung durch Tarifvertrag nach Absatz 2 errichtet ist" (Deutscher Bundestag, 59. Sitzung, Freitag, den 19. Oktober 2018, Rede des Abgeordneten Bernd Rützel, Seite 6644)?