Geplante Änderung der Technischen Anleitung Lärm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm plant die Bundesregierung konkret zum Schutz von Musikclubs, und welche Regelungen sind jenseits des Schutzes vor heranrückender Bebauung vorgesehen?<br /> <br /> Sollen die Regelungen einer Experimentierklausel zum Lärmschutz in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm nach Planungen der Bundesregierung eindeutig im Bundesrecht verankert werden oder in die Entscheidungskompetenz der Kommunen verlegt werden und wenn ja, warum (bitte begründen)?