Genehmigungsvorbehalt bei der technischen Zusammenarbeit zur Herstellung von Rüstungsgütern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung in Anbetracht der türkischen Offensive gegen Kurden in Syrien jetzt doch dafür einsetzen, die technische Zusammenarbeit bei der Herstellung von Rüstungsgütern, wie die Rheinmetall AG sie mit einem türkischen Joint Venture auf den Weg gebracht hat, unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen?