Genehmigungspraxis von Bundesbehörden bei Förderanträgen im Bereich Energieeffizienzberatung oder Installation von Ladesäulen durch "landwirtschaftliche Erzeuger"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die geänderte Praxis von Bundesbehörden wie zum Beispiel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anträge auf Förderung, zum Beispiel einer Energieberatung für Nichtwohngebäude oder für Installation von Ladesäulen im Rahmen der Elektromobilität, entgegen der Handhabung in Vorjahren aufgrund der Einstufung als "landwirtschaftlicher Erzeuger" abzulehnen (entsprechende Belege können vorgelegt werden), und beabsichtigt die Bundesregierung, vergleichbaren Unternehmen auf anderem Wege eine entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen?