Genehmigungspraxis für Stammzelllinien im Robert-Koch-Institut
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Behandelt das Robert Koch-Institut in seiner Genehmigungspraxis weiterhin, in Übereinstimmung mit der Handhabung durch das Stammzellregister der USA (stemcells.nih.gov) sowie durch das European Human Embryonic Stem Cell Registry (hESCreg) (www.hescreg. eu), die Sublinie WA09.2 als eine eigenständige, von der Linie WA09 zu unterscheidende Stammzelllinie, wie dies in der am 21. März 2006 erteilten 16. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz zum Ausdruck kommt?</span>