Genehmigungspflicht für den Export von Rundknetmaschinen zur Herstellung von Gewehren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Rundknetmaschinen, die zur Herstellung von Gewehren verwendet werden können, deren Ausfuhr durch die deutschen Behörden nicht genehmigungspflichtig ist bzw. für deren Ausfuhr kein Nullbescheid einzuholen ist, und falls ja, gibt es solche Maschinen, die nach dem Einbau von Spezialwerkzeugen genehmigungspflichtig werden (bitte unter Angabe, auf welcher Güterliste/welchen Güterlisten ggfs. solche Maschinen gelistet sind)?