Genehmigungen für den Transport von Brennelementen zum Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Druck, der von unterschiedlicher Seite gegenüber dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze ausgeübt wurde, um Transportgenehmigungen für Brennelemente in das Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt zu erwirken, obwohl der Behörde nicht alle erforderlichen Nachweise für eine Genehmigung vorlagen (bitte möglichst konkret, vgl. hierzu "Druck im Reaktor" in der Süddeutschen Zeitung vom 10. August 2018. Online abrufbar unter www.sueddeutsche.de/ politik/kernkraft-druck-im-reaktor-1.4089216 sowie den Briefwechsel zwischen dem BfE und der durch die Framatome GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei von August 2018. Online abrufbar unter: www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/bfe/briefe/transportgenehmigung.pdf), und welche konkreten Handlungskonsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte erläutern)?