Genehmigungen für den Export von G36-Sturmgewehren nach Mexiko
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, bei den in den Jahren 2005 bis 2008 erfolgten Genehmigungen für den Export von G36-Sturmgewehren nach Mexiko die Einzelfallgenehmigungen daran zu knüpfen, dass die Rüstungsgüter nicht in bestimmten mexikanischen Bundesstaaten verwendet werden dürfen, und welche Erwägungen lagen den Einzelfallgenehmigungen zugunsten der anderen Bundesstaaten zugrunde (bitte Gründe gesondert für die jeweiligen Bundesstaaten angeben)?