Genehmigung zur Veröffentlichung einer kritischen Analyse des BND zu Saudi-Arabien durch das Bundeskanzleramt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft zu, dass das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst (BND) ausdrücklich gestattete (so DIE WELT vom 4. Januar 2016: http://gruenlink.de/12sw), dessen kritische Analyse über Saudi-Arabiens "impulsive Interventionspolitik” sowie die Förderung des Islamismus (vgl. ZEIT ONLINE vom 7. Dezember 2015) gegen ausdrückliche Widerworte des Auswärtigen Amts (vgl. DIE WELT a. a. O.) per Pressemitteilung mit Sperrfrist 2. Dezember 2015 "unter 1" zu veröffentlichen, also keineswegs Journalisten dies indiskretioniert hätten, wie aber BND-Vizepräsident Guido Müller im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestags als "unwahr" behauptete (so Tagesschau.de vom 16. Dezember 2015: http://gruenlink.de/12sv), und wie erklärt die Bundesregierung demgegenüber, dass danach zwar zunächst das Bundeskanzleramt diese Veröffentlichung unglücklich nannte und das Auswärtige Amt die angebliche gute Kooperation mit dem BND lobte (vgl. DIE WELT a. a. O.), ersteres aber kurz darauf den BND eine weitere vertrauliche Analyse zulasten Saudi-Arabiens medial lancieren ließ, dessen jahrzehntelange Missionierung nämlich Deutschland heute so breiten Salafismus beschert habe (SZ-Online vom 6. Januar 2016: http://gruenlink.de/l2sx)?