Genehmigung zum Export von Leichtgewichttorpedos nach Brasilien durch den Bundessicherheitsrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei den jüngst vom Bundessicherheitsrat zum Export nach Brasilien genehmigten Leichtgewichtstorpedos um Genehmigungsentscheidungen nach dem KrWaffKontrG oder nach dem AWG, und wird der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung über Entscheidungen des Bundessicherheitsrats zu Kriegswaffenexporten bereits unterrichtet, wenn eine Genehmigung nach dem KrWaffKontrG erteilt wurde oder erst, wenn eine Genehmigung nach dem AWG erteilt worden ist?