Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung mit einer verbindlichen Zusage auf einen Arbeitsvertrag
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass die Agentur für Arbeit die Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen, z. B. bei Steuerfachangestellten, davon abhängig macht, dass der Antragsteller/die Antragstellerin eine verbindliche Zusage auf einen Arbeitsvertrag vorlegt?<br /> <br /> Sollte diese Anweisung vorliegen, seit wann wird sie angewendet?</span>