Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung für Uranexporte nach Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bedürfen die im zweiten Halbjahr 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilten Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran nach Russland (mit den Empfängern PISC "MsZ" und Tenex, vgl. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf) auch einer Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (vgl. https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEXProzent3A32009R0428 &VonArtikel=8), und wofür wird das angereicherte Uran nach Kenntnis der Bundesregierung in Russland genau verwendet?