Genehmigung für die Einlagerung von französischem Giftmüll in Thüringen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Von wem wurde (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage) nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung für die Einlagerung von französischem Giftmüll in Thüringen erteilt, von der der "MDR" (www.mdr.de/thueringen/nord-thueringen/sondershausen_ giftmuell_stocamine100.html) Ende November 2014 berichtete, und welche Abwägungen wurden bei dieser Genehmigung getroffen?</p>