Genehmigung für den Bau und Betrieb der Gaspipeline Nord Stream 2 durch das Bergamt Stralsund
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der jüngst erfolgten Genehmigung für Bau und Betrieb der Gaspipeline Nord Stream 2 durch das Bergamt Stralsund (www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=135237&processor=processor.sa.pressemitteilung) angesichts dessen, dass die Anwendung der Binnenmarktregeln auf Marktteilnehmer aus Drittstaaten erst diskutiert wird, und welcher Rechtsrahmen gilt nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell für Nord Stream 2?