Genehmigung des Pflanzenschutzmittels Santana für den Einsatz in der Maiskultur durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 12. März 2010 das Pflanzenschutzmittel Santana als Mikrogranulat mit dem Wirkstoff Clothianidin in mindestens vier Bundesländern für den Einsatz in der Kultur Mais genehmigt hat, und wie beurteilt sie diesen Sachverhalt? <br /> <br /> Wie vereinbart die Bundesregierung diese genehmigten Anwendungen im Mais mit der Auskunft der Bundesregierung, dass insbesondere wegen der noch ungeklärten Problematik der tödlichen Vergiftung von Bienen durch Guttationswasser „für die diesjährige Maisaussaat keine Clothianidin-haltiges Maisbeizmittel zur Verfügung stehen“ (Antwort auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 17/1298), und wie rechtfertigt die Bundesregierung das Risiko, ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel für die Anwendung freizugeben, obwohl keine neuen Erkenntnisse vorliegen und der Drahtwurm weder ein Quarantäneschädling ist noch eine überregionale Gefährdung darstellt?