Genehmigung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses für die Luftfahrtgesellschaft Walter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher (rechtlichen) Begründung hat das Luftfahrt-Bundesamt das Luftverkehrsbetreiberzeugnis für die Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) genehmigt, obwohl die finanzielle Schieflage des Käufers (Air Berlin) aus den Bilanzen und Quartalsberichten bekannt war (www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2017/10/berlin-luftfahrt-air-berlin-publiziert-aktuelle-geschaeftszahlen.html), und welche Stellungnahme hat das Bundesverkehrsministerium bzw. der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Verfahren abgegeben (bitte hierbei auch darauf eingehen, ob es eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat)?