Genehmigung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Transplantationsmedizin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung Richtlinien zur Transplantationsmedizin der BÄK genehmigt, wenn doch richterliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sechsmonatigen Karenzzeit geäußert wurden (vgl. zum Beispiel www.aerzteblatt.de/nachrichten/62703/Freispruch-fuer-Transplantationsmediziner), und erwägt die Bundesregierung, bei solch essenziellen Entscheidungen, bei denen es oftmals um Leben oder Tod geht, ein breiteres Umfeld (Betroffene, Patientenorganisationen etc.) und das Parlament zukünftig einzubeziehen?