Genehmigung der Codeshare-Flüge trotz fehlender rechtlicher Abdeckung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die strittigen Codeshare-Flüge – angesichts der Tatsache, dass sie auch in der Vergangenheit "rechtlich nicht gedeckt" (ebd.) waren – bisher stets genehmigt (bitte für die Genehmigungen der betreffenden Flugplanperioden getrennt begründen), und welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung geschaffen werden, dass diejenigen Flüge, die auf Basis eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Braunschweig bis zum 15. Januar 2015 befristet genehmigt werden mussten, zumindest für die komplette laufende Winterflugplanperiode eine Genehmigung erhalten?