Genehmigte Dosierungen in der Ausnahmeerlaubnis zur medizinischen Cannabis-Selbsttherapie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Dosierungen (Mengen) des Cannabisextraktes oder der Medizinal-Cannabisblüte wurden bislang jeweils durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen der Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur medizinisch begleiteten Cannabis-Selbsttherapie genehmigt?