Genehmigte Aufbewahrungsdauer für AVR-Brennelemente in Castorbehältern sowie Datum der Beladung und des Verschlusses der Behälter im Forschungszentrum Jülich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wie viele Jahre dürfen die Brennelemente der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich ab dem Zeitpunkt des Verschlusses des Behälters nach der Beladung maximal auf Basis der derzeit gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Atomgesetzes in den einzelnen Castorbehältern aufbewahrt werden, und wann erfolgten die Beladung und der Verschluss der Behälter im Forschungszentrum Jülich?